Verordnung der Kommission zu Metadaten
Die Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich Metadaten, berichtigt mit Korrigendum vom 15. Dezember 2009, enthält die Durchführungsbestimmungen für Metadaten zu Geodaten und Geodatendiensten. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die Geodaten führen und Geodatendienste betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Verordnung der Kommission zu den Netzdiensten
Die "Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich der Netzdienste", ergänzt durch "Verordnung (EU) Nr. 1088/2010 der Kommission vom 23. November 2010 (...)", enthält die Durchführungsbestimmungen zu den in der Richtlinie vorgesehenen Such-, Darstellungs-, Download- und Transformationsdiensten. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten, die Geodatendienste zu Geodaten betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Verordnung der Kommission zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen)
Die "Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten" enthält die Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen, nach denen die Geodaten (zunächst beschränkt auf Anhang I der INSPIRE-Richtlinie) in definierten Datenmodellen bereitzustellen sind. Mit der "Verordnung (EU) Nr. 102/2011" sowie mit der "Verordnung (EU) Nr. 1253/2013 der Kommission vom 21. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG" erfolgte die Erweiterung der Durchführungsbestimmungen, um die Geodaten der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie. Im Jahre 2014 erfolgte eine weitere Anpassung mit der „Verordnung (EU) Nr. 1312/2014 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatendiensten“. Hier wird die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 insbesondere durch die Aufnahme von Durchführungsbestimmungen für die Geodatendienste geändert.
Die Verordnungen richten sich an alle öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten, die Geodaten führen, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedürfen keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Verordnung der Kommission zu harmonisierten Zugangsbedingungen
Die "Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedsstaaten nach harmonisierten Bedingungen" enthält die Durchführungsbestimmungen zu den harmonisierten Zugangsbedingungen, nach denen den Institutionen der EU der Zugang zu den Daten und Diensten zu eröffnen ist. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten, die Geodatendienste zu Geodaten betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Entscheidung (Verordnung) der Kommission zur Überwachung und Berichterstattung (Monitoring)
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. Juni 2009 enthält die INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (Implementing Rules for Monitoring and Reporting). Die Entscheidung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bereitstellung der unter die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) fallenden Geodaten und Geodatendienste zu überwachen und die Überwachungsergebnisse sowie Berichte zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten der EU-Kommission. Diese wurde durch den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1372 DER KOMMISSION vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung aktualisiert. Das Verfahren für die Generierung von Meldungen wurde dabei grundlegend überarbeitet. Neben geänderten Kennwerten, erfolgt das Monitoring zukünftig vollautomatisisert über die verfügbaren Metadaten. Neben der Verpflichtung zwei neue Schüsselwörter aus der INSPIRE Registry zu "Spatial Scope" und "Priority Data Sets" zu führen, müssen die Metadaten darüber Hinaus den technischen Anforderungen aus der INSPIRE-Richtlinie genügen. Die Metadaten müssen die Anforderungen des europäischen Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten erfüllen. Die Version 1.3 des Technical Guidance Dokumentes war noch bis zum 19.12.2019 gültig. Ab dem Monitoring 2020 wird eine Konformität zur Version 2.0 erwartet. Die Konformität zu den Technical Guidance Dokumenten Version 1.3 und Version 2.0 kann mit dem INSPIRE Reference Validator sowie mit der GDI-DE Testsuite getestet werden.